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Terms and Conditions - EMEA

Bedingungen und Konditionen - EMEA

EMEA

English

CHEMPOINT.COM-EMEA BV ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

1.1 Akzeptanz und Durchsetzbarkeit

1.1.1 Diese Verkaufsbedingungen (die "Bedingungen") sind der ausschließliche Vertrag zwischen dem Käufer und CHEMPOINT.COM-EMEA BV (der "Verkäufer") und gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, alle Angebote, Kostenvoranschläge und Aufträge, die dem Verkäufer von einer anderen Partei (dem "Käufer") erteilt werden. Alle in diesen Bedingungen enthaltenen Verweise auf Preise, Produkte und Dienstleistungen sind als die Preise, Produkte und Dienstleistungen zu verstehen, die in dem vom Käufer ausgestellten Bestellformular ("Bestellung") aufgeführt sind, das anschließend durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers angenommen oder geändert wird. Ein "Vertrag" gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer eine vom Käufer erteilte Bestellung schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat, je nachdem, was zuerst eintritt.

1.1.2 Diese Bedingungen sind die einzigen Bedingungen, zu denen der Verkäufer bereit ist, mit dem Käufer zu handeln.

1.1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn und soweit sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

1.1.4 Die Erteilung eines Auftrags an den Verkäufer gilt als vollständige und bedingungslose Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer, einschließlich der beim Verkäufer geltenden Spezifikationen, Preise und Tarife, unter Ausschluss sonstiger Dokumente wie Prospekte und Kataloge des Verkäufers, die nur informativen Charakter haben.

1.1.5 Die Bestellung stellt ein Angebot des Käufers zum Kauf von Waren gemäß diesen Bedingungen dar.

1.1.6 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Verkäufer eine schriftliche Annahme der Bestellung ausstellt; zu diesem Zeitpunkt und an diesem Datum kommt der Vertrag zustande (Datum des Vertragsbeginns).

1.2 Änderung der Produkte

1.2.1 Solange das Angebot nicht angenommen ist, behält sich der Verkäufer das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Produkten vorzunehmen, die er für zweckmäßig hält, sowie die in seinen Prospekten, Katalogen oder sonstigen Unterlagen beschriebenen Modelle ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

1.2.2 Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, die zu liefernden Produkte oder die zu erbringenden Dienstleistungen anzupassen, um sie zu verbessern oder den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.

1.3 Stornierung einer Bestellung

Der Käufer kann einen Auftrag nur vor der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers und mit dessen schriftlicher Zustimmung stornieren.

2. PREISE

2.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern oder Abgaben, Transport- und Versicherungskosten sowie aller sonstigen Kosten, die gemäß den vorliegenden Bedingungen festzulegen sind. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle Steuern oder sonstigen Abgaben zu erstatten, die von nationalen, staatlichen oder kommunalen Behörden auf den Verkauf, die Verwendung, die Herstellung oder den Transport der Produkte erhoben werden und die der Verkäufer zu zahlen hat. Der Verkäufer hat das Recht, eine zusätzliche Rechnung für jede Erhöhung von Steuern oder Abgaben zwischen dem Versanddatum und dem Lieferdatum auszustellen, für die der Verkäufer gegenüber den zuständigen Behörden haftbar gemacht werden kann. Alle Zahlungen müssen in der gemeinsam vereinbarten Währung erfolgen.

2.2 Vorbehaltlich der Bedingungen 2.4, 2.5 und 2.6 richtet sich der Preis für die Dienstleistungen oder jede Warenlieferung nach den Angaben in der jeweiligen Bestellung in der Fassung der jeweiligen Auftragsbestätigung oder, falls diese keine Preisangaben enthält, nach der jeweils gültigen Preisliste des Verkäufers.

2.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise bis zur Auftragsbestätigung jederzeit zu ändern. 2.4 Der Verkäufer informiert den Käufer 15 Tage im Voraus über jede Preiserhöhung. Der Käufer ist nur dann berechtigt, seine Bestellung durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu stornieren, wenn die im Rahmen der betreffenden Bestellung gelieferten Waren oder Dienstleistungen vom Verkäufer aus dem normalen Lagerangebot des Verkäufers geliefert werden und nicht Teil einer besonderen Bevorratungsregelung sind; diese Mitteilung muss innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung erfolgen. Geht die schriftliche Kündigung nicht innerhalb von 2 Tagen beim Verkäufer ein, so bleibt der Vertrag in Kraft.

2.5 Der LIEFERANT ist berechtigt, die Preise jederzeit anzupassen, wenn der LIEFERANT erhöhte Kosten für die Lieferung der Produkte an den BESTELLER erfährt, und zwar aufgrund von:(i) staatlichen Eingriffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf staatliche Anordnungen oder Maßnahmen, Änderungen von Steuern, Zöllen, Rabatten und Währungsumrechnungen; und/oder(ii) unkontrollierbaren Erhöhungen der Rohstoffkosten aufgrund von Energieknappheit, Produktknappheit oder Produktionsausfällen und unvorhergesehenen Erhöhungen der Kosten für den Import von Produkten, die die Vertragsbedingungen wirtschaftlich untragbar machen; und/oder(iii) erhöhten Transportkosten.

2.6 Sollten sich die Kosten des Verkäufers für die Lieferung der Waren als direkte Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wesentlich erhöhen, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis der Waren mit einer Frist von mindestens 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer für solche Produkte zu erhöhen, die aus dem, in das oder über das Vereinigte Königreich geliefert werden (an jedem Punkt der Lieferkette).  Diese Preiserhöhung ist vom Verkäufer zu dokumentieren, muss aber, um Zweifel auszuschließen, nicht im Voraus vom Käufer genehmigt werden. Für die Zwecke dieser Bedingung gilt eine Erhöhung von 5 % oder mehr der Kosten des Verkäufers in jedem Fall als "wesentliche" Erhöhung.

3. ZAHLUNG

3.1 Zahlungsfrist

3.1.1 Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse oder netto dreißig (30) ab Rechnungsdatum. (vorbehaltlich interner Analyse). Auf überfällige Beträge wird ein Verzugszins von 1 1/2 % pro Monat oder der gesetzlich zulässige Höchstbetrag erhoben, je nachdem, welcher Betrag niedriger
ist, und der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine Aufrechnung oder ein Abzug vorgenommen wird. Der Käufer trägt alle Gebühren, Kosten und Anwaltskosten, die beim Einzug der geschuldeten Beträge anfallen. Ist die Zahlung an einem arbeitsfreien Tag fällig, so ist sie bis zum letzten Arbeitstag vor dem Fälligkeitstag zu zahlen. 

3.1.2 Der Zahlungsverzug des Käufers führt automatisch zur sofortigen Fälligkeit der für andere Lieferungen oder aus anderen Gründen geschuldeten Beträge, wenn der Verkäufer nicht von den entsprechenden Verträgen zurücktritt. Alternativ ist der Verkäufer berechtigt, alle weiteren Lieferungen und Leistungen aus dem Vertrag bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge auszusetzen.

3.1.3 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers dürfen die Zahlungen in keinem Fall ausgesetzt werden. 3.1.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer jederzeit einen Kredit zu verweigern oder den Betrag oder die Dauer des Kredits, den er ihm gewährt, zu begrenzen. Hat der Verkäufer dem Käufer einen Kredit gewährt, muss der Käufer dem Verkäufer spätestens 7 Tage nach der schriftlichen Aufforderung durch den Verkäufer eine für den Verkäufer akzeptable Bankgarantie vorlegen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Vertrag ausreicht. Kommt der Käufer dem nicht nach, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen.

3.2 Teillieferungen
Bei Teillieferungen von Produkten oder bei der Erbringung von Dienstleistungen in Teilabschnitten kann der Verkäufer jede Teillieferung oder jeden Teilabschnitt gesondert in Rechnung stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung gemäß den vorliegenden Bedingungen zu bezahlen.

3.3 Gerichtsverfahren Falls
der Verkäufer in einem Gerichtsverfahren, an dem der Käufer beteiligt ist, ganz oder weitgehend obsiegt, ist der Käufer verpflichtet, alle dem Verkäufer im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstandenen Kosten zu ersetzen, und zwar auch insoweit, als diese Kosten die vom Gericht zuerkannten Kosten übersteigen. Der Verkäufer kann sich auf diese Klausel unabhängig davon berufen, ob der Käufer gegen das betreffende Urteil Berufung beim Berufungsgericht oder beim obersten Gericht eingelegt hat.

4. VERPACKUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Der Verkäufer oder die Hersteller oder Lieferanten des Verkäufers stellen dem Käufer schriftliche Anweisungen und/oder Ratschläge für die sichere Verwendung der Produkte des Verkäufers und der Behälter (wie Kisten, Fässer, Kartons, Kistchen oder Karaffen) und anderer Arten von Verpackungen zur
Verfügung (weitere Exemplare sind auf Anfrage erhältlich). Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Kosten oder sonstige Ansprüche, die entstehen, wenn der Käufer seine eigenen Behälter verwendet oder die dadurch entstehen, dass der Käufer die Waren, Behälter oder sonstigen Verpackungen des Verkäufers nicht gemäß den schriftlichen Sicherheitsanweisungen und/oder Ratschlägen verwendet.

4.2 Wenn der Verkäufer die Produkte an den Käufer liefert, stellt er sicher, dass alle Verpackungen in Form von Kisten, Fässern, Kartons, Karaffen usw. geeignet sind, die Produkte während der Lieferung vor Schäden zu schützen. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die entstehen, wenn diese Verpackungen für den Weitertransport der Produkte oder anderer, nicht mit ihnen verbundener Waren verwendet werden, und der Käufer muss sich davon überzeugen, dass die Waren für einen solchen Transport sicher verpackt sind.

5. TRANSPORT UND LIEFERUNG

5.1 Lieferfrist und -ort

5.1.1 Die Zeit für die Lieferung der Produkte und die Erbringung der Dienstleistungen wird so genau wie möglich angegeben, aber nicht garantiert. Sollte der Verkäufer nicht in der Lage sein, die Waren oder Dienstleistungen zum angegebenen Liefer-/Fertigstellungszeitpunkt zu liefern, wird der Verkäufer sich nach besten Kräften bemühen, den Käufer über die Verzögerung zu informieren. Nach schriftlicher Benachrichtigung durch den Verkäufer verpflichtet sich der Käufer, in gutem Glauben mit dem Verkäufer zu verhandeln, um einen neuen Liefertermin zu vereinbaren. Unabhängig von den Umständen kann eine rechtzeitige Lieferung nur erfolgen, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat.

5.1.2 Sofern nicht anders vereinbart, liefert der Verkäufer an den im Vertrag angegebenen Ort. Die Zustimmung zu einer vom Käufer gewünschten Änderung des Lieferortes liegt im alleinigen Ermessen des Verkäufers, und der Käufer haftet für alle zusätzlichen Kosten, die dem Verkäufer durch eine solche Änderung entstehen.

5.1.3 Die Waren dürfen vom Käufer nicht weiterverkauft werden, es sei denn, der Verkäufer hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

5.2 Risiken im Zusammenhang mit Lieferung, Transport und Empfang

5.2.1 Wenn der Verkäufer dem Käufer Waren und Behälter/Verpackungen liefert, werden die Produkte, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, ab Werk geliefert. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Verluste, Kosten oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit dem Transport der Produkte und Behälter/Verpackungen vom Lieferort des Verkäufers zum Lagerort des Käufers. Für Transportschäden kann keine Haftung übernommen werden, es sei denn, der Käufer benachrichtigt innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Produkte die Stelle, bei der die Produkte bestellt wurden, oder den üblichen Kundenvertreter des Käufers und bestätigt dies schriftlich innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt der Produkte. Versteckte und nicht offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach dem Lieferdatum mitgeteilt werden.  Wird der Verkäufer gemäß dieser Bestimmung über den Schaden an den Produkten informiert, muss der Verkäufer die Produkte nach eigenem Ermessen reparieren oder ersetzen.

5.2.2 Ungeachtet der Liefermodalitäten, einschließlich frachtfreier Lieferungen und ungeachtet der Eigentumsvorbehaltsklausel, erfolgt der Gefahrenübergang der Produkte und/oder ihrer Verpackung auf den Käufer mit dem Verlassen des Lagers des Verkäufers. Dementsprechend reisen die Produkte und/oder ihre Verpackungen auf Risiko des Käufers, der im Falle von beschädigten, verlorenen oder fehlenden Gegenständen dafür verantwortlich ist, etwaige Vorbehalte mitzuteilen oder Rechtsmittel bei den zuständigen Transportunternehmen einzulegen.

5.2.3 Wenn der Käufer die Waren beim Verkäufer abholt, ist der Verkäufer zwar berechtigt, das vom Käufer benutzte Abholfahrzeug zu überprüfen, doch haftet er nicht für Verluste oder Ansprüche, die dem Käufer aufgrund der Ungeeignetheit/Unangemessenheit des Fahrzeugs in irgendeiner Hinsicht entstehen.

5.2.4 Wenn der Käufer Tankwagen, die zur Lieferung der Produkte an den Käufer eingesetzt werden, nicht unverzüglich entlädt, stellt der Käufer den Verkäufer von jeglicher Haftung frei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung für Liegegelder oder ähnliche Zahlungen, die dem Eigentümer/Betreiber des Tankwagens für die daraus resultierende Verzögerung geschuldet werden.

5.2.5 Erhält der Käufer Waren über ein Power-Take-Off-Liefersystem, so ist der Käufer dafür verantwortlich, dass alle Betriebsanweisungen und Gesundheits- und Sicherheitsverfahren am Lieferort befolgt werden, und der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Ansprüche, Verluste, Kosten oder Schäden, die am und vom Übergabepunkt an der Anlage des Käufers verursacht werden.

5.2.6 Der Käufer unterschreibt einen Lieferschein "zur Abnahme", wenn die Produkte zur Lieferung bereitgestellt werden. Die Abnahme erfolgt an der Türschwelle des Lieferorts. Jede Anweisung des Käufers an die Mitarbeiter des Verkäufers oder den Spediteur des Verkäufers, die Produkte in seinen Einrichtungen zuzulassen oder in irgendeiner Weise zu behandeln, erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers.

5.3 Menge

5.3.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bis zu 5 % weniger oder mehr als die bestellte Menge der Produkte zu liefern, wobei der Käufer die tatsächlich gelieferte Menge zu bezahlen hat. Volumen- und Gewichtsangaben können aufgrund normaler Herstellungs- oder Verpackungsprozesse ebenfalls variieren, und der Käufer muss solche Abweichungen bis zu 5 % der angegebenen Menge akzeptieren.

5.3.2 Nimmt der Käufer eine oder mehrere Tranchen der vertragsgemäß gelieferten Produkte nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.

5.3.4 Waren ab Lager werden unter dem Vorbehalt angeboten, dass sie bis zum Erhalt der uneingeschränkten Annahme des Angebots des Verkäufers nicht anderweitig verkauft wurden.


6. GARANTIEN

6.1 Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte den vom Verkäufer veröffentlichten Spezifikationen oder den Spezifikationen des Herstellers (falls vorhanden) zum Zeitpunkt der Lieferung entsprechen. Der Verkäufer gewährleistet, dass die vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen den Standardspezifikationen des Verkäufers oder, falls keine vorhanden sind, den Standardpraktiken des Verkäufers entsprechen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer als Händler für Produkte handelt, die nicht unter der Marke des Verkäufers vertrieben werden (Wiederverkaufsprodukte).

6.2 DER VERKÄUFER GIBT KEINE WEITEREN GARANTIEN FÜR DIE PRODUKTE. DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN TRETEN AN DIE STELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND SCHLIESSEN DIESE AUS. DER VERKÄUFER SCHLIESST AUSDRÜCKLICH DIE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER MARKTGÄNGIGKEIT AUS.

6.3 Es liegt daher allein in der Verantwortung des Käufers, sich vor der Bestellung zu vergewissern, dass die Produkte für den vom Käufer vorgesehenen Zweck geeignet sind. Der Käufer ist
verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach der Lieferung auf ihre Übereinstimmung mit der Bestellung in Bezug auf Menge und Qualität zu
prüfen. Diese Prüfung durch den Käufer hat in jedem Fall vor der Freigabe oder der Herstellung eines Produkts zu erfolgen. Der Käufer hat angemessene Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Verunreinigungen der Produkte, die ohne Verschulden des Verkäufers während des Transports oder auf andere Weise entstanden sind, in den Produktionsprozess des Käufers gelangen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, ein vom Verkäufer geliefertes Produkt nicht in einem Produktionszyklus zu verwenden, ohne sich vorher zu vergewissern, dass das Produkt den erforderlichen Spezifikationen für die geplante Produktion entspricht. Der Käufer erkennt an, dass er sich beim Abschluss des Vertrages auf sein eigenes Fachwissen und seine eigenen Kenntnisse verlässt und nicht auf die des Verkäufers.

6.4 Empfehlungen für die Verwendung der Produkte, technische Ratschläge, die schriftlich oder mündlich erteilt werden oder die sich aus den Ergebnissen der vom Verkäufer durchgeführten Tests ergeben, beruhen auf dem aktuellen Wissensstand des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Gültigkeit der Empfehlungen oder der daraus resultierenden Ergebnisse.

6.5 Sofern der Verkäufer dem Käufer nicht ausdrücklich bestätigt hat, dass die Produkte für die Vermischung mit anderen Waren geeignet sind, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für die Vermischung der Waren mit anderen Waren, und es liegt in der alleinigen und alleinigen Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass die betreffenden Produkte und die zu verwendenden Behältnisse für eine solche Vermischung bzw. für die Weitergabe derselben vollständig geeignet sind. 

7. REACH

7.1 Der Käufer verpflichtet sich, alle seine Verpflichtungen gemäß der EU-Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ("REACH") zu erfüllen. Insbesondere muss der Käufer dem Verkäufer alle neuen Informationen über gefährliche Verwendungen der Waren und eine mögliche Unzulänglichkeit der empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen in Bezug auf die in den Waren enthaltenen Stoffe und/oder Gemische mitteilen.

7.2 Für alle gefährlichen Stoffe und Gemische, die unter REACH fallen, erhält der Käufer Sicherheitsdatenblätter, denen ein oder mehrere Expositionsszenarien beigefügt sein können. Der Käufer prüft, ob seine aktuelle Verwendung eines bestimmten Stoffs und/oder Gemischs durch das entsprechende Sicherheitsdatenblatt und die zugehörigen Expositionsszenarien abgedeckt ist und ob er die im entsprechenden Sicherheitsdatenblatt und den Expositionsszenarien beschriebenen Bedingungen einhält.

7.3 Identifizierte Verwendungen im Rahmen von REACH stellen weder eine Vereinbarung über die entsprechende vertragliche Beschaffenheit der Ware noch eine vertragsgemäße Verwendung dar.

7.4 Beabsichtigt der Käufer, einen gefährlichen Stoff und/oder ein gefährliches Gemisch außerhalb der im jeweiligen Expositionsszenarium beschriebenen Bedingungen zu verwenden, oder ist die Verwendung des Käufers nicht durch das Expositionsszenarium abgedeckt, sollte der Käufer dem Verkäufer seine Verwendung und/oder die Verwendungsbedingungen so schnell wie möglich bekannt geben. Der Verkäufer setzt sich dann mit dem betreffenden Lieferanten in Verbindung und versucht, vom Lieferanten des Stoffes und/oder Gemisches das Expositionsszenarium zu erhalten, das die besonderen Verwendungsbedingungen des Käufers abdeckt. Jede Verwendung des Stoffs oder Gemischs durch den Käufer außerhalb der im Sicherheitsdatenblatt und im zugehörigen Expositionsszenario ausdrücklich beschriebenen Bedingungen erfolgt auf ausschließliches Risiko des Käufers, und der Verkäufer lehnt jede Haftung dafür ab.

7.5 Alternativ kann der Käufer eine eigene Registrierung für eine bestimmte Verwendung eines gefährlichen Stoffes beantragen und dem Verkäufer die Registrierungsreferenz mitteilen, um die Lieferung von gefährlichen Stoffen für Verwendungen fortzusetzen, die nicht im entsprechenden Expositionsszenario angegeben sind.

7.6 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung seiner Lieferverpflichtungen, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung auf die ordnungsgemäße Erfüllung der regulatorischen und gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit REACH
zurückzuführen ist, die durch die entsprechenden Mitteilungen des Käufers ausgelöst wurden.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 Unterlässt der Käufer die Prüfung der Produkte auf Übereinstimmung mit den vom Verkäufer gemäß Ziffer 6.3 garantierten Spezifikationen, so haftet er für alle Folgen, die bei Durchführung der Prüfung hätten vermieden werden können. Auch die Annahme eines Produkts durch den Käufer, dessen Spezifikationen nach der Prüfung durch den Käufer nicht mit den Spezifikationen des bestellten Produkts übereinstimmen, deckt die ursprüngliche Bestellung ab und ersetzt sie. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für die vorgenannten Umstände.

8.2 DER VERKÄUFER HAFTET NUR FÜR DIREKTE SCHÄDEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET DER VERKÄUFER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER INDIREKTE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER ANSPRUCH AUS EINER TATSÄCHLICHEN ODER ANGEBLICHEN VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG, ENTSCHÄDIGUNG, VERTRAGSVERLETZUNG, PRODUKTHAFTUNG, BEITRAGSZAHLUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE RESULTIERT, (UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER NICHT, UND SELBST WENN DER VERKÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN WURDE, DASS SIE DEM KÄUFER ENTSTEHEN KÖNNTEN) UND IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR (DIREKTE ODER INDIREKTE) ENTGANGENE GEWINNE, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE NICHT MIT DIREKTEN PHYSISCHEN SACHSCHÄDEN VERBUNDEN SIND, FÜR ANSPRÜCHE, DIE IM RAHMEN DES VERKAUFS VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN AN DEN KÄUFER GELTEND GEMACHT WERDEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

8.3 AUSSER IN FÄLLEN GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTENS ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS IN KEINEM FALL DEN KAUFPREIS DER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE GEGENSTAND DER VOM KÄUFER GELTEND GEMACHTEN ANSPRÜCHE SIND.

8.4 Damit ein Anspruch aus dem Vertrag geltend gemacht werden kann,
muss der Käufer, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen im Vertrag, einen solchen Anspruch innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt geltend machen, an dem der Käufer die den Anspruch begründenden Tatsachen entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung, Stornierung oder Ablauf des Vertrags.

8.5 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen und Klagegründen im Zusammenhang mit Personen- oder Sachschäden Dritter, einschließlich Anwaltsgebühren und tatsächlicher Kosten ("Ansprüche"), die sich daraus ergeben, soweit sie auf seine Fahrlässigkeit zurückzuführen sind oder nach der Lieferung der Produkte an den Käufer entstehen.

9. ANSPRÜCHE UND RECHTSMITTEL

Reklamationen wegen fehlender oder nicht konformer Produkte müssen dem Verkäufer innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Produkts durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden. Jede Reklamation wegen Nichtlieferung des Produkts muss innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Datum, an dem das Produkt geliefert werden sollte, erfolgen. Versteckte und nicht offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 25 Tage nach dem Lieferdatum, mitgeteilt werden.  Wird der Verkäufer gemäß dieser Bestimmung über den Schaden an den Produkten unterrichtet, so hat er die Produkte nach seiner Wahl zu reparieren oder zu ersetzen. Erhält der Verkäufer keine schriftliche Mitteilung über einen solchen Anspruch innerhalb der geltenden Frist, so gilt dies als absoluter und bedingungsloser Verzicht des Käufers auf diesen Anspruch. Die Produkte dürfen nicht ohne die Zustimmung des Verkäufers zurückgesandt werden, und der Transport für die Rücksendung wird nicht vom Verkäufer bezahlt, es sei denn, er wurde im Voraus genehmigt.


10. HÖHERE GEWALT

10.1 Für die Zwecke dieses Vertrages bedeutet Höhere Gewalt ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die Belegschaft der Partei oder einer anderen Partei betroffen ist), Ausfall einer Versorgungseinrichtung oder eines Transportnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Verhängung von Embargos, Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, Quoten oder anderen Beschränkungen oder Verboten, die Nichterteilung einer erforderlichen Lizenz oder Zustimmung, Folgen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ergeben, Unfälle, Betriebs- oder Maschinenausfälle, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Versäumnisse oder Ausfälle von Zulieferern oder Unterauftragnehmern oder jegliche direkte oder indirekte Beeinträchtigung der Waren oder Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Preis oder die Lieferung von Rohstoffen, Dienstleistungen oder anderen Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag) oder der Herstellung, Lieferung, des Versands, der Ankunft oder Auslieferung der Waren.

10.2 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag infolge eines Ereignisses höherer Gewalt.

10.3 Sollte UNIVAR bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt haben oder nur teilweise erfüllen können, ist UNIVAR berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den noch lieferbaren
Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

10.4 Ist der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt länger als 24 Wochen an der Lieferung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen gehindert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen,
ohne dass dadurch ihre sonstigen Rechte oder Rechtsmittel eingeschränkt werden.

11. KÜNDIGUNG

Jede Bestellung oder Lieferung kann gekündigt oder ausgesetzt werden, (a) von einer der Parteien, wenn ein Konkursverfahren von oder gegen die Partei eingeleitet wird, (b) von einer Partei, wenn die andere Partei mit ihren wesentlichen Verpflichtungen in Verzug gerät und dieser Verzug nicht innerhalb einer angemessenen Frist geheilt wird, wenn dieser Verzug heilbar ist, oder (c) vom Verkäufer, wenn er Grund hat, an der Zahlungsfähigkeit
 oder -bereitschaft des Käufers für die Produkte zu
zweifeln, weil der Käufer nicht in der Lage ist, auf erste Aufforderung des Verkäufers eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten.

12. PRODUKTVERWALTUNG

12.1 Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte so zu verwenden, zu handhaben, zu lagern, zu transportieren und zu entsorgen, wie es für die Sicherheit und den Schutz von Personen, Eigentum und der Umwelt erforderlich ist, und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Herstellers und den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

12.2. Der Käufer verwendet, transportiert, lagert und verarbeitet die Produkte in Übereinstimmung mit (a) allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt, der öffentlichen Gesundheit und zum Schutz von Menschen und Eigentum und (b) den Sicherheitsvorschriften des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter in Bezug auf die Verfahren zu unterweisen und sicherzustellen, dass sie die Verfahren kennen und verstehen, die erforderlich sind, damit sie die hierin festgelegten Anforderungen einhalten können, und dafür zu sorgen, dass sie in Bezug auf die Verwendung, Handhabung, Lagerung, den Transport und die Entsorgung der Produkte angemessen geschult
sind.

12.3 Der Käufer verpflichtet sich ferner, seinen Mitarbeitern und Kunden die neueste Ausgabe der Produktliteratur, einschließlich der Sicherheitsdatenblätter (MSDS), auszuhändigen und über diese Aushändigung schriftliche Aufzeichnungen zu führen. Der Käufer darf nur an Personen verkaufen, die die Produkte sicher handhaben, verwenden, lagern, transportieren und entsorgen können.

13. EIGENTUMSVORBEHALT

13.1 Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer dem Verkäufer alle Beträge (einschließlich etwaiger Verzugszinsen und Nebenleistungen) gezahlt hat, die er dem Verkäufer aufgrund des Vertrages und aller anderen Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (einschließlich der Beträge, die aufgrund von nach diesem Vertrag geschlossenen Verträgen geschuldet werden) schuldet, unabhängig davon, ob diese sofort fällig sind oder nicht.

13.2 Solange das Eigentum an den Produkten nicht gemäß diesen Bedingungen auf den Käufer übergegangen ist, besitzt der Käufer die Produkte als treuhänderischer Vertreter des Verkäufers. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass verpackte Produkte so weit wie möglich
eindeutig als vom Verkäufer stammend
erkennbar sind. Während des Zeitraums, in dem der Käufer die Produkte mit Zustimmung des Verkäufers besitzt, kann der Käufer die Produkte im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs als Auftraggeber verkaufen oder vermieten, ohne dass der Verkäufer gegenüber der Person, die mit dem Käufer handelt, eine Haftung übernimmt.

13.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Produkte, deren Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist, jederzeit zurückzuholen, und der Käufer erteilt dem Verkäufer, seinen leitenden Angestellten, Mitarbeitern und Beauftragten unwiderruflich die Erlaubnis, alle Räumlichkeiten des Käufers mit oder ohne Fahrzeuge zu betreten, um sich entweder von der Einhaltung der Bedingung 13.2 durch den Käufer zu überzeugen oder um Produkte, deren Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist, zurückzuholen.

13.6 Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über alle Rechte zu informieren, die Dritte an den vom Eigentumsvorbehalt erfassten Produkten ausüben, oder, falls der Käufer davon Kenntnis hat, über die Absicht Dritter, ihre Rechte an den genannten Produkten auszuüben.

14. ERFÜLLUNG

14.1 Der Käufer:(i) wird alle anwendbaren Gesetze, Statuten und Vorschriften in Bezug auf Wettbewerb, Anti-Korruption und Anti-Bestechung einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Bribery Act 2010;(ii) bestätigt, dass er Zugang zu einer Kopie des Verhaltenskodex, der Trade Compliance Policy, der Anti-Bribery Policy, der Anti-Trust and Corruption Policy auf https://www.univarsolutions hat und diese überprüft hat.com eingesehen und geprüft hat und die darin enthaltenen Grundsätze sowie alle weiteren dem Käufer zur Verfügung gestellten Compliance-Richtlinien in ihrer jeweils aktualisierten Fassung einhalten wird;(iii) während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung über eigene Richtlinien und Verfahren verfügen und diese beibehalten wird, einschließlich angemessener Verfahren im Rahmen der unter 14.1(i) und 14.1(ii) genannten Angelegenheiten, um eine kontinuierliche Einhaltung zu gewährleisten.


15. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG

15.1 Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem niederländischen Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Rotterdam.

15.2 Bevor die Parteien ein Gerichtsverfahren einleiten, versuchen sie, ihre Streitigkeiten gütlich beizulegen.

15.3 Im Falle der Nichtzahlung einer eindeutigen und fälligen Schuld
durch den Käufer ist der Verkäufer ungeachtet der Bestimmungen in Bedingung 15.2 berechtigt, ein Verfahren bei einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Behörde in dem Land einzuleiten, in dem der Käufer seinen Sitz hat oder in dem der Käufer anderweitig Vermögen besitzt.


16. VERSCHIEDENES

16.1 Geistiges Eigentum
Alle Marken, eingetragenen oder nicht eingetragenen Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte, vertraulichen Informationen wie Farbschemata, Know-how und andere geistige Eigentumsrechte jeglicher Art ("geistiges Eigentum") an allen vom Verkäufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen sind Eigentum des Verkäufers und/oder seiner Lieferanten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Käufer jederzeit aufzufordern, die Verwendung solcher Marken oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte in jeglicher Form einzustellen.

16.2 Vertraulichkeit
Der Käufer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen über die vom Verkäufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen oder den Vertrag nicht unbefugt weiterzugeben. Unter vertraulichen Informationen sind alle technischen, kommerziellen oder sonstigen Informationen zu verstehen, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher oder mündlicher Form vorliegen, mit Ausnahme solcher Informationen, die öffentlich bekannt sind oder sein werden oder die auf andere Weise als durch die Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung durch den Käufer öffentlich bekannt geworden sind oder sein werden. Der Käufer stellt sicher, dass die Mitarbeiter des Käufers keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben. Der Käufer stellt sicher, dass Mitarbeiter, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten können, sich verpflichten, diese Informationen in gleichem Maße geheim zu halten wie der Käufer gemäß dieser Geheimhaltungsverpflichtung.

16.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages in einer Rechtsordnung ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so ist diese Bestimmung in der betreffenden Rechtsordnung insoweit ungültig, als sie gegen das dort geltende Recht verstößt, und die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, wobei davon auszugehen ist, dass die Vertragsparteien den Vertrag auch mit dieser neuen Bestimmung geschlossen hätten.

16.4 Abtretung
Ein Vertrag oder Rechte und Pflichten aus einem Vertrag können vom Käufer nicht ohne die Zustimmung des Verkäufers abgetreten werden. Ein Vertrag (als Ganzes oder teilweise) oder Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom Verkäufer
frei an Dritte
abgetreten, übertragen oder delegiert werden.

16.5 Verzicht
Die Verzögerung oder das Versäumnis einer Partei, eine Vertragsbestimmung durchzusetzen oder auf ihrer strikten Einhaltung zu bestehen, stellt keinen Verzicht dar und ändert den Vertrag nicht. Der einmalige Verzicht einer Partei auf ein im Rahmen des Vertrages gewährtes Recht stellt keinen (a) Verzicht auf ein anderes Recht, (b) einen fortgesetzten Verzicht oder (c) einen Verzicht auf dieses Recht bei einer anderen Gelegenheit dar.

16.6 Unabhängiger Auftragnehmer
Keine der in diesen Geschäftsbedingungen oder in einem Vertrag enthaltenen Bestimmungen begründet ein Gemeinschaftsunternehmen oder ein Auftraggeber-Vertreter-Verhältnis oder eine andere Beziehung ähnlicher Art zwischen den Parteien. Keine Partei hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei zu handeln oder diese in irgendeiner Weise zu verpflichten.

16.7 Abänderungen.
 Änderungen des Vertrages oder zusätzliche Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich im Namen des Verkäufers unterzeichnet wurden.

16.8 Datenschutz
Sollte der Käufer vom Verkäufer personenbezogene Daten im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 in ihrer jeweils geänderten, ersetzten oder ersetzten Fassung, einschließlich der Gesetze zur Umsetzung oder Ergänzung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR"), erhalten, stellt der Käufer sicher, dass er die GDPR vollständig einhält und die Daten nur insoweit verarbeitet, als dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen erforderlich ist.  Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, den Verkäufer von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Gerichtsverfahren, Urteilen, Anordnungen, Schäden, Kosten, Verlusten, Ausgaben und Verbindlichkeiten
freizustellen, die dem Verkäufer infolge eines Verstoßes des Käufers gegen die DSGVO entstehen oder entstanden sind.

16.9 Übersetzung Sollten
die Bedingungen der deutschen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu dieser englischen Version der Verkaufsbedingungen stehen, haben die Bestimmungen der englischen Version der Verkaufsbedingungen Vorrang.

Version 004
September 2019

 
 
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